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Rechtliche Hinweise

Senden im UKW-Rundfunkbereich unterliegt natürlich der staatlichen Aufsicht in Deutschland. Daher hier noch einige wichtige Informationen zur Verwendung unserer Produkte:

Rundfunksender

Unsere Rundfunksender (TX180) sind aufgrund der verwendeten PLL-Technik störungsfrei und können daher unter entsprechenden Vorraussetzungen in Deutschland ihre Anwendung finden:

Sogar privaten Personen kann durch die regionale Landesmedienanstalt bzw. die Bundesnetzagentur eine Frequenz zur Ausstrahlung auf UKW-Frequenzen zugeteilt werden. Dies betrifft beispielsweise eine zeitlich begrenzte Genehmigung für öffentliche Veranstaltungen wie etwa Stadtfeste oder Konzerte. Hier kann man etwa eine Zulassung für Ereignisrundfunk erwirken. Es stehen hier entsprechend den einzelnen Bundesländern leicht veränderte Variationen zur Auswahl. Sogar eine reine Versorgung für das eigene Grundstück (geringe Leistung vorausgesetzt) ist hier möglich. Bitte wenden Sie sich daher zunächst an folgende Webseite, die einen Link für Ihre entsprechende Landesmedienanstalt bereithält: Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) Kunden aus anderen europäischen Ländern sollten Informationen im Internet zu ihrer lokalen Gesetzgebung suchen und entsprechende Schritte zu Genehmigung erwirken. Das unberechtigte Senden im UKW-Rundfunkbereich kann von Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen führen. Weiterhin ist der Einzug der gesamten Sendeanlage inklusive der angeschlossenen Audioquellen, wie etwa Computer und CD´s sowie weitere Tonträger denkbar. Im Zuge dieser Zuwiderhandlung droht evtl. auch eine Klage der GEMA wegen Ausstrahlung geschützter Aufnahmen.

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